Lexikon -Todesfallleistung bei Verschollenheit
Im Überlebensfall ist die versicherte Person zur Zurückzahlung der ausgezahlten Leistung verpflichtet.
Startseite | Kontakt | Privat | Onlinerechner |
Im Überlebensfall ist die versicherte Person zur Zurückzahlung der ausgezahlten Leistung verpflichtet.